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Produkt zum Begriff Betriebskostenabrechnung:


  • Miete
    Miete

    Miete , Zum Werk Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet befindet sich das Mietrecht in einer ständigen Entwicklung. Dieser handliche gelbe Kommentar erläutert die für das Wohnungs- und Gewerbemietrecht relevanten Vorschriften in praxisorientierter Art und Weise und verhilft so zu einer schnellen und sachgerechten Problemlösung. Das Werk ist auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens gut verständlich. Diese Auflage verarbeitet zahlreiche Entscheidungen des BGH zum Wohnungs- und Geschäftsraummietrecht vor, deren Kenntnis für den Richter und die Rechtsberater unerlässlich ist. Mittlerweile haben sich Rechtsprechung und Literatur deutlich weiterentwickelt, vor allem durch das MietRÄndG 2013, das MietNovG 2015 ("Mietpreisbremse"), das MietAnpG 2019 und das MsRG 2021. Vorteile auf einen Blick komprimierte Darstellung aller BGB-§§ zum MietR ausführliche Kommentierung der §§ 555a - 555f BGB zu Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen einschließlich Mieterhöhungen nach Modernisierung ausführliche Kommentierung der §§ 555d - 556g BGB über die Miethöhe bei Mietbeginn und die maximale Mieterhöhung bei angespannten Wohnungsmärkten durch Berücksichtigung der ortsüblichen Vergleichsmiete ("Mietpreisbremse" 2015) sowie der §§ 559c und 559d BGB zu vereinfachten Verfahren bei Mieterhöhungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen (MietAnpG 2019) ausführliche Kommentierung der §§ 558c und 558d BGB zu Mietspiegeln (Mietspiegelreformgesetz - MsRG 2021) Zur Neuauflage hervorragendes Autorenteam, nun um 3 Autorinnen und Autoren erweitert bestechendes Preis-Leistungs-Verhältnis komprimierte Kompetenz in einem Band mit einem Fokus der Lesbarkeit auch für andere Berufsgruppen aus dem Bereich des Wohnungswesens Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Verbands- und Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater bei den Vermieter- und Mieterverbänden sowie Verwaltungsgesellschaften und alle mit dem Mietrecht befassten Personen, wie insbesondere Vermieterinnen und Vermieter, Mieterinnen und Mieter, Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer, Maklerinnen und Makler etc. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • Appartement Vermietung Brunner
    Appartement Vermietung Brunner


    Preis: 106 € | Versand*: 0.00 €
  • Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche
    Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche

    Praxistipps für die Wohnungssuche , Der praktische Begleiter bei der Wohnungssuche Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sieht sich einer Vielzahl offener Fragen gegenüber: Miete oder Eigentum, Alt- oder Neubau? Welche Angebote sind als unseriös einzustufen, was hingegen lohnt sich - und worauf sollte man bei der Besichtigung einer Immobilie unbedingt achten? Peter und Irene Nemeth teilen in diesem Ratgeber ihr umfassendes Know-how und bieten ein Nachschlagewerk für jede Situation rund um die Wohnungssuche. "Praxistipps für die Wohnungssuche" gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen - von rechtlichen Fragen bis hin zu Tipps für eine professionelle Besichtigung und Hinweisen für das Erkennen notwendiger Sanierungsmaßnahmen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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    Sportradar ***SpeedTrac*** - zur Miete

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  • Wie werden die Nebenkosten für Miete und Betriebskostenabrechnung berechnet?

    Die Nebenkosten für Miete und Betriebskostenabrechnung werden in der Regel auf Basis der tatsächlichen Kosten des Vermieters berechnet. Diese Kosten werden dann auf die Mieter umgelegt, entweder pauschal oder nach Verbrauch. Die genaue Berechnungsmethode ist im Mietvertrag festgelegt.

  • Wer bezahlt die Betriebskostenabrechnung?

    Die Betriebskostenabrechnung wird in der Regel vom Vermieter erstellt und den Mietern in Rechnung gestellt. In der Abrechnung werden die verschiedenen Betriebskosten auf die Mieter umgelegt, wie zum Beispiel für Heizung, Wasser, Müllentsorgung oder Hausmeisterdienste. Die Mieter sind verpflichtet, die Betriebskosten gemäß ihrem Mietvertrag zu zahlen. Es ist wichtig, die Abrechnung genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten den Vermieter zu kontaktieren. Letztendlich sind die Mieter für die Begleichung der Betriebskostenabrechnung verantwortlich.

  • Wann muss Betriebskostenabrechnung kommen?

    Die Betriebskostenabrechnung muss laut gesetzlicher Regelung einmal jährlich erstellt werden. Dabei muss sie dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. In der Regel bezieht sich der Abrechnungszeitraum auf das Kalenderjahr. Der Vermieter hat also bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzusenden. Es ist wichtig, dass die Abrechnung transparent und nachvollziehbar ist, damit der Mieter eventuelle Unstimmigkeiten überprüfen kann.

  • Wer kann Betriebskostenabrechnung erstellen?

    Wer kann Betriebskostenabrechnung erstellen? Die Betriebskostenabrechnung wird in der Regel vom Vermieter oder von einer Hausverwaltung erstellt. Diese müssen die Kosten für das gesamte Gebäude oder die Wohnanlage auf die einzelnen Mieter umlegen. Es ist wichtig, dass die Abrechnung korrekt und transparent ist, damit Mieter nachvollziehen können, welche Kosten auf sie entfallen. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten können sich Mieter an den Vermieter oder an einen Anwalt für Mietrecht wenden. Es ist ratsam, die Betriebskostenabrechnung regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, wenn Fehler oder Unstimmigkeiten auftreten.

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  • Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen
    Immobilienverkauf und Vermietung zwischen Angehörigen

    Insbesondere bei Verträgen mit Angehörigen kann Sie der Vorwurf der Liebhaberei treffen. Denn hier prüft das Finanzamt besonders gründlich, ob der Vertrag dem Drittvergleich (Fremdvergleich) genügt, das heißt, ob er in dieser Form auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wäre.

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    Vermietung am Fuße des Vercors


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    Miete und Mieterhöhung , Für ein gutes Miteinander mit den Mietern ist es für Vermieter unerlässlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Autorinnen Martina Westner, Astrid Congiu-Wehle und Katharina Rößler sind Rechtsanwältinnen und Mietrechtsexpertinnen. Sie erklären Ihnen anhand zahlreicher Beispiele und Musterschreiben, wie Sie eine Mieterhöhung Schritt für Schritt rechtssicher durchführen. Sie erfahren, wie die zulässige Miete berechnet wird und welche Mieterhöhungsmöglichkeiten es gibt. Sie lernen die Voraussetzungen für die zahlreichen Ausnahmen von der Mietpreisbremse ebenso kennen wie die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Begriffe wie Kappungsgrenze oder qualifizierter Mietspiegel werden ausführlich dargestellt. So sind Sie auf der sicheren Seite und können teure Fehler vermeiden. Inhalte: Gestaltung und Änderung der Mietstruktur Übersichten nach Bunderländern sowie Städten und Gemeinden mit Mietpreisbremse Grenzen von  Staffelmieten Voraussetzungen der Indexvereinbarung im Wohnraummietvertrag Modernisierungsmieterhöhung: Ankündigung, Form und Frist, Härteeinwand, Kappungsgrenzen Anpassung der Betriebskosten Mieterhöhungen von Geschäftsräumen und Garagen Neu in der 3. Auflage: Aktuelles Gebäudeenergiegesetz Neues Telekommunikationsgesetz Verschärfung der Mietpreisbremse Modernisierungsmieterhöhung nach TKG- und GEG-Neuerungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzende Materialien und Inhalte E-Book direkt online lesen im Browser Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.     , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

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  • Die Miete erhöhen: kurz&konkret!
    Die Miete erhöhen: kurz&konkret!

    Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis sind immer problematisch, weil der Mieter dann durch die neue Miete finanziell höher belastet wird als von ihm beim Beginn des Mietverhältnisses kalkuliert wurde. Andererseits hat der Vermieter ein Interesse daran, eine marktgerechte Miete für eine Wohnung zu erzielen. Vor allem dann, wenn die Miete nicht mehr der ortsüblichen Miete entspricht oder die Wohnung modernisiert wurde, stellt sich dem Vermieter die Frage, in welchem Umfang mit einer Mieterhöhung die Miete erhöht werden kann und welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen die Mieterhöhungserklärung entsprechen muss. Mit einer allgemeinen Begründung wie »Die Kosten sind stark gestiegen« oder »Es sind viele Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten angefallen« kann eine Mieterhöhung vom Vermieter jedenfalls nicht vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis ist für den Vermieter vielmehr nur im Rahmen der im gesetzlichen Mietrecht vorgegebenen Möglichkeiten zulässig.

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  • Kann Jobcenter Betriebskostenabrechnung verlangen?

    Kann Jobcenter Betriebskostenabrechnung verlangen? Ja, das Jobcenter kann unter bestimmten Umständen eine Betriebskostenabrechnung verlangen, wenn diese für die Berechnung von Leistungen wie beispielsweise der Kosten der Unterkunft relevant ist. Die Betriebskostenabrechnung dient dazu, die tatsächlichen Kosten für Miete, Heizung und Nebenkosten nachzuweisen und sicherzustellen, dass die Leistungen des Jobcenters angemessen sind. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen und Nachweise dem Jobcenter zur Verfügung zu stellen, um eine korrekte Berechnung der Leistungen sicherzustellen. Sollten Unklarheiten oder Fragen zur Betriebskostenabrechnung bestehen, ist es ratsam, sich an das Jobcenter zu wenden und um Klärung zu bitten.

  • Welche Versicherung in Betriebskostenabrechnung?

    In der Betriebskostenabrechnung werden in der Regel Versicherungen aufgeführt, die vom Vermieter abgeschlossen wurden. Dazu gehören beispielsweise die Gebäudeversicherung, die Haftpflichtversicherung oder die Glasversicherung. Diese Versicherungen dienen dazu, Schäden am Gebäude oder an gemeinschaftlich genutzten Bereichen abzudecken. Mieter können in der Regel keine eigenen Versicherungen in der Betriebskostenabrechnung geltend machen, es sei denn, es handelt sich um eine spezielle Vereinbarung im Mietvertrag. Es ist ratsam, die Betriebskostenabrechnung genau zu prüfen und bei Unklarheiten den Vermieter um Aufklärung zu bitten.

  • Ist die Betriebskostenabrechnung rechtens?

    Um diese Frage zu beantworten, müsste man die genauen Umstände der Betriebskostenabrechnung kennen. Es ist wichtig zu prüfen, ob alle relevanten Kostenpositionen korrekt erfasst wurden und ob die Verteilung der Kosten auf die Mieter fair und transparent erfolgt ist. Wenn Zweifel bestehen, kann es ratsam sein, einen Fachmann oder einen Mieterverein um Rat zu fragen.

  • Wann muss Betriebskostenabrechnung bezahlt werden?

    Die Betriebskostenabrechnung muss in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt bezahlt werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dem Mieter ausreichend Zeit zu geben, die Abrechnung zu prüfen und den Betrag zu überweisen. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, kann der Vermieter Mahngebühren oder Verzugszinsen verlangen. Es ist daher wichtig, die Abrechnung zeitnah zu überprüfen und den Betrag fristgerecht zu begleichen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Bei Unklarheiten oder Streitigkeiten über die Abrechnung sollte der Mieter sich umgehend mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden.

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